Infos zur Patientenverfügung I

Die große Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass es in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung geben soll. Weil es dazu bisher in allen Parteien unterschiedliche Positionen gab, wurde inzwischen im Bundestag vereinbart, dass es in dieser Frage keinen Fraktionszwang geben soll.
Abzusehen ist, dass der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums aus dem Jahr 2004 inzwischen von dem rechtspolitischen Sprecher der SPD Fraktion im Bundestag, Joachim Stünker, minimal verbessert übernommen wird. Dieser Entwurf wird von der Mehrheit der SPD und FDP Fraktion unterstützt. und hat insbesondere KEINE Reichweitenbegrenzung. Reichweitenbegrenzung nennt man den Versuch der Gegner des Stünkerentwurfs eine Patientenverfügung nur in einer nach bestem medizinischen Wissen unumkehrbaren Sterbephase eines Menschen gelten zu lassen. Eventuelle Bevollmächtigte oder Betreuer müssen sich an diese Patientenverfügung halten, wenn dem nicht eine aktuelle Willensäußerung des Betroffenen entgegensteht, obwohl der Betroffene sich nicht mehr äußern kann, oder ihm die Fähigkeit zur Einwilligung in ärztliche Behandlungsmaßnahmen einfach abgesprochen wurde. Dies ist die übliche Masche, mit der psychiatrische, folterartig erlebte Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden. Richter nicken die Misshandlung dann nahezu immer ab, weil der Zustand der Person ja ärztlicherseits als angebliche Geisteskrankheit begutachtet wurde.
Deshalb wird der Stünkervorschlag von einer breiten Koalition der Organisationen von Betroffenen vehement unterstützt: Schon im März 2005 haben in inzwischen veröffentlichten Briefen an alle Abgeordneten sowohl die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener, wie die Grauen Panther, die Irren-Offensive und die Landesverbände Psychiatrie-Erfahrener Nordrhein-Westfalen, Berlin-Brandenburg, Rheinland-Pfalz und des Saarlands klar Stellung gegen eine Reichweitenbegrenzung bezogen.
Diesen Februar wird voraussichtlich der CDU Abgeordnete Bosbach seinen Entwurf für eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung MIT Reichweitenbegrenzung vorlegen. Er wird mit einer weiteren verschärfenden Einschränkung von einer Minderheit in der SPD um die Abgeordneten Rene Röspel, Dr. Wodarg und Margot von Renesse unterstützt. Die PDS hat sich bisher weder einheitlich noch in markanten Einzeläußerungen positioniert. Die Grünen sind definitiv gespalten: z.B. ist deren rechtspolitischer Sprecher, Jerzy Montag, für den Stünkerentwurf, jedoch z.B. Volker Beck bisher dagegen.


Gesendet am 08.02.2007 im Dissidentenfunk (www.dissidentenfunk.de)

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