Die große Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass es in
dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung
geben soll. Weil es dazu bisher in allen Parteien unterschiedliche Positionen
gab, wurde inzwischen im Bundestag vereinbart, dass es in dieser Frage keinen
Fraktionszwang geben soll.
Abzusehen ist, dass der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums aus dem
Jahr 2004 inzwischen von dem rechtspolitischen Sprecher der SPD Fraktion im Bundestag,
Joachim Stünker, minimal verbessert übernommen wird. Dieser Entwurf
wird von der Mehrheit der SPD und FDP Fraktion unterstützt. und hat insbesondere
KEINE Reichweitenbegrenzung. Reichweitenbegrenzung nennt man den Versuch der Gegner
des Stünkerentwurfs eine Patientenverfügung nur in einer nach bestem
medizinischen Wissen unumkehrbaren Sterbephase eines Menschen gelten zu lassen.
Eventuelle Bevollmächtigte oder Betreuer müssen sich an diese Patientenverfügung
halten, wenn dem nicht eine aktuelle Willensäußerung des Betroffenen
entgegensteht, obwohl der Betroffene sich nicht mehr äußern kann, oder
ihm die Fähigkeit zur Einwilligung in ärztliche Behandlungsmaßnahmen
einfach abgesprochen wurde. Dies ist die übliche Masche, mit der psychiatrische,
folterartig erlebte Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden. Richter nicken
die Misshandlung dann nahezu immer ab, weil der Zustand der Person ja ärztlicherseits
als angebliche Geisteskrankheit begutachtet wurde.
Deshalb wird der Stünkervorschlag von einer breiten Koalition der Organisationen
von Betroffenen vehement unterstützt: Schon im März 2005 haben in inzwischen
veröffentlichten Briefen an alle Abgeordneten sowohl die Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-Erfahrener, wie die Grauen Panther, die Irren-Offensive und die Landesverbände
Psychiatrie-Erfahrener Nordrhein-Westfalen, Berlin-Brandenburg, Rheinland-Pfalz
und des Saarlands klar Stellung gegen eine Reichweitenbegrenzung bezogen.
Diesen Februar wird voraussichtlich der CDU Abgeordnete Bosbach seinen Entwurf
für eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung MIT Reichweitenbegrenzung
vorlegen. Er wird mit einer weiteren verschärfenden Einschränkung von
einer Minderheit in der SPD um die Abgeordneten Rene Röspel, Dr. Wodarg und
Margot von Renesse unterstützt. Die PDS hat sich bisher weder einheitlich
noch in markanten Einzeläußerungen positioniert. Die Grünen sind
definitiv gespalten: z.B. ist deren rechtspolitischer Sprecher, Jerzy Montag,
für den Stünkerentwurf, jedoch z.B. Volker Beck bisher dagegen.