Beschluß die-BPE: Zwangsbehandlung ist ein Verbrechen

Die regelmäßigen Zuhörer unserer Sendung erinnern sich vielleicht noch: Im Mai letzten Jahres berichteten wir über eine Umfrage bei allen Vormundschaftsgerichten, wie sich diese nach dem Celler Urteil. Verhalten wollen. Im Urteil des Celler Oberlandesgerichts wurde festgestellt, dass es für psychiatrische Zwangsbehandlung keine gesetzliche Grundlage im Betreuungsrecht gibt.
Inzwischen ist dazu ein Urteil des Bundesgerichtshof ergangen. Die Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener hat am 8. August in einer Resolution folgendermaßen Stellung genommen, wir zitieren.

Der 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit seinem Beschluss vom 1.2.2006 mit dem Aktenzeichen XII ZB 236/05 die Zwangsbehandlung in der Psychiatrie zwar gebilligt, aber dabei eine höchstrichterliche Bedingung für die unteren Gerichte gesetzt, auf deren Einhaltung wir selbstverständlich strikt und immer drängen werden.
Insofern möchten wir zweierlei deutlich machen:

Jeder Betreuer, der nicht mit dem Vorwurf konfrontiert werden will, für eine menschenverachtende und grundrechtswidrige Zwangsbehandlung in einer Psychiatrie mitverantwortlich zu werden, ist aufgerufen, nie irgendeine solche Misshandlung zu genehmigen, geschweige denn anzuregen.

Soweit das Zitat aus dem Beschluß der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener. Diese Stellungnahme wurde inzwischen bundesweit allen Vormundschaftsgerichten zugestellt.


Gesendet am 11.01.2007 im Dissidentenfunk (www.dissidentenfunk.de)

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