Erklärungen und Begründungen zum Thema Teil I

Was meinen wir, wenn wir von einem Gegensatz zwischen Vernunft und Menschenrechten sprechen? Es geht um eine rhetorische Zuspitzung, die auf einen Gegensatz in letzter Konsequenz verweist. Es ist nicht gemeint, dass Vernunft und Menschenrechte in einem antagonistischen Gegensatz stünden, denn sicherlich gibt es auch vernünftige Begründungen für Menschenrechte bzw. sind durch die Menschenrechte auch vernünftige Handlungen oder Erklärungen geschützt. Aber, und deshalb konzentrieren wir uns auf diesen Gegensatz, wenn es darauf ankommt, dann, wenn Unvernünftige auf ihre Menschenrechte und deren Unteilbarkeit bestehen, dann tritt der Gegensatz offen zutage. Die Unvereinbarkeit von Vernunft und Menschenrechten wird regelmäßig zugunsten der Vernunft durch die Verletzung der Menschenrechte entschieden, durch Brechen des Willens der Unvernünftigen mit Zwang und Gewalt in der Psychiatrie, mit folterartiger Fixierung, ja sogar mit dem brachialst möglichen Zugriff, der zwangsweisen Penetration mit einer Spritze und Injizierung von bewußtseinsverändernden Drogen oder sogar erzwungenem Elektroschocken.

Insofern werden wir uns im weiteren Verlauf der Sendung gar nicht um den Versuch einer umstrittenen Definition von Vernunft bzw. deren wesentlichen Kriterien bemühen, sondern nur umgekehrt, sozusagen von der komplementären Seite, eben der Unvernunft, die Vernunft begrenzen. Zumindest folgendes gilt per Definition als nicht vernünftig bzw. unvernünftig: Handlungen, Gefühle und Gedanken, die als wahnsinnig, psychisch krank oder geistesgestört diagnostiziert werden.
Während bei einer kriminellen Handlung wenigstens die Rechte anderer verletzt wurden und somit - maximal nach der Verhältnismäßigkeit aller staatlichen Gewalt - wiederum Rechte des Verletzers verletzt werden können, gibt es bei den Unvernünftigen kein Halten mehr: Auch das sonst als zivilisatorisches Tabu etablierte Folterverbot gilt nicht mehr, wenn die körperliche Unversehrtheit der Unvernünftigen durch die psychiatrische Zwangsbehandlung verletzt wird und sie gegen ihren erklärten Willen in psychiatrischen Gefängnissen misshandelt werden.

Diese Misshandlungen sind unvereinbar mit den Menschenrechten, wie sie 1948 in der UN Erklärung beschlossen wurden.
Durch die systematische Unterscheidung von Vernunft und Unvernunft ist es möglich einer bestimmten Gruppe von Menschen, die Menschenrechte vorzuenthalten.

Es fragt sich, wie die Unvernünftigen so eine Bedrohung für Vernunft werden konnten?


Gesendet am 11.05.2006 im Dissidentenfunk (www.dissidentenfunk.de)

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