Wie Frau Ziemert noch einmal festgestellt hat, sind Zwangshandlungen deshalb rechtswidrig, weil das Betreuungsrecht dafür keine Rechtsgrundlage bietet. Allerdings kann ein solches Gesetz geschaffen werden, wenn sich Politiker - wieder einmal - gegen die Achtung der Grundrechte aussprechen und Menschenrechte damit ausgehöhlt werden.
Damit es dazu nicht kommt, sind schon einige Aktivitäten in Gang gekommen, die wir hier kurz erwähnen wollen.
- Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener hat den Beschluss, unmittelbar nachdem er ihm vom Kläger zugeschickt worden war, im Internet veröffentlicht, gemeinsam mit einem Kommentar von RA Thomas Saschenbrecker. Sogar der Psychiaterverein DGPPN hat diese Veröffentlichung auf ihrer Website übernommen - allerdings wie zu erwarten war, ohne den erhellenden Kommentar von Thomas Sachenbrecker ...
- Die Bundsarbeitsgemeinischaft hat einen Anwalt damit beauftragt, eine Mustervorlage für einen Strafantrag wegen Körperverletzung bei Zwangsbehandlung auszuarbeiten, damit Betroffene auch ohne eigenen Anwalt eine juristisch einwandfreie Anzeige bei jeder Polizeistation stellen können
- Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener hat mit einem Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes eine Kampagne unter dem Titel "Wer jetzt noch nach Betreuungsrecht zwangsbehandelt, ist ein Verbrecher!" gestartet und Vorschläge geliefert, was in der nächsten Zeit getan werden kann:
- Erst mal müssen Psychiatrie-Erfahrene, Rechtsanwälte und Richter/innen wissen, dass es dieses Urteil gibt. Alle Amts- und Landgerichte müssen sich an dieser Rechtsprechung orientieren. Eine abweichende Rechtsauffassung muss von nun an ausführlich begründet werden.
- Aber auch Psychiater, Betreuer und Sozialarbeiter müssen von diesem Urteil wissen. Ab sofort riskiert jeder, der einen Betreuten gegen seinen erklärten Willen zur Behandlung auch nur nötigt, Strafanzeige, Ermittlungsverfahren, Gerichtsverfahren und, wenn es schlecht läuft, sogar eine Verurteilung. Da es (noch) genügend Psychiatrie-Erfahrene gibt, die sich behandeln lassen wollen, wird das niemand riskieren.
- Vor allem innerhalb der Selbsthilfegruppen und Landesverbände Psychiatrie-Erfahrener muss allen klar werden: unter Betreuungsrecht kann zwar untergebracht, aber nicht zwangsbehandelt werden.
Dissidentenfunk | jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 16 bis 17 Uhr im Offenen Kanal Berlin
| Antenne 97,2 MHz | Kabel 92,6 MHz | Livestream www.okb.de/radio.htm | Audio-Archiv www.dissidentenfunk.de/archiv