Das ging wahrscheinlich schneller, als Sie es gemerkt haben, geschweige denn sich haben träumen lassen. Denn jede Diagnose, besser gesagt, jede psychiatrische Verleumdung, die ohne Ihren ausdrücklichen Auftrag und damit Einverständnis vorgenommen wird, ist eine Zwangsdiagnose, weil nur durch Ihre positive Zustimmung die Persönlichkeitsrechts - bzw. Körperverletzung, die jedes ärztlich/medizinische Handel ist, gerechtfertigt werden kann. Das wird dadurch verschleiert, dass diese Zustimmung nicht durch die mit einem Auftrag einhergehende Vereinbarung eines Preises und die direkte Bezahlung durch den Auftraggeber zustande kommt, sondern die Bezahlung durch eine Krankenkasse bzw. das Sozialamt geleistet wird. Gegen deren Leistungspflicht kann man sich nicht wehren - es gibt gesetzlich keine Ausschlussmöglichkeit aus dem Leistungskatalog, der die Bezahlung der Misshandlungen durch die Psychiatrie regelt. Nur als privat- oder als gar nicht versicherte Person bekommt man deren Lohn für den Verrat an der eigenen Person überhaupt mit.
Leider verhindert die Hoffnung "es wird schon nichts passieren", regelmäßig eine gezielte Vorbeugung mit der Vo-Vo. Entsprechend arglos geben Menschen immer noch Psychiatern irgendwelche Auskünfte über persönliche Verhältnisse, obwohl sie jegliche Kontrolle über diese Informationen verlieren. Diese Informationen werden nicht nur in lebenslangen Akten archiviert, die einer riesigen Gesundheits-Bürokratie zugänglich sind, sondern mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden sie nur gegen die Auskunft gebende Person verwendet. Sie sind der Schlüssel, mit dem sich die Tür zu allen weiteren Entrechtungen, Ausgrenzungen und Entwertungen öffnet.
Wie gefährlich der psychiatrische Jargon ist, zeigen so absurde "Diagnosen",
wie "gute Fassade" (die untersuchte Person wirke nur scheinbar
normal) oder noch perfider "die vorgetäuschte Krankheitseinsicht".
So bleibt nur folgende
DRINGENDE EMPFEHLUNG: Gegenüber einem Psychiater am besten immer eisern
schweigen
und nötigenfalls eine befreundete Zeugin mitnehmen, die stellvertretend
erklärt, dass man mit Psychiatern grundsätzlich nie reden will
(gute Begründung: man nehme die im Internet verbreiteten Warnungen erst).
Diese Zeugin soll danach in einer kurzen eidesstattlichen Versicherung bestätigen,
dass man eisern geschwiegen hat, der Psychiater also keine Untersuchung machen
konnte. ( Psychiater wissen, dass sie nie mehr dieses Schweigen als "symptomschwache,
autistische Psychose" verleumden können, weil Gert Postel diesen
Unsinn allgemein bekannt gemacht hat und dieser "Diagnose"-Versuch
damit zur reinen Lachnummer geworden ist.)
Wenn nun aber trotz dieser Empfehlungen schon eine Zwangs-"Diagnose"
entstanden sein sollte, oder man sich womöglich ohne Ahnung der Folgen
irgendwann freiwillig psychiatrisch verleumden hat lassen, dann hilft nur noch
zweierlei:
a) Sich jetzt mit einer Vorsorgevollmacht
(Vo-Vo) des hier beschriebenen Typs absichern, bevor noch Schlimmeres passiert.
b) Jede ArztIn, die so eine "Anamnese" gemacht hat, schriftlich (zusätzlich
per Fax vorab) auf ihre ärztliche Schweigepflicht hinweisen und zusätzlich
ankündigen, dass im Falle irgendeiner Verletzung dieser Schweigepflicht,
also wenn diese "Anamnese/Diagnose" in irgendeiner anderen Akte auftauchen
sollte, sofort zivil- straf- und standesrechtliche Schritte eingeleitet werden.
Außerdem ist der Hinweis eindrucksvoll, dass dafür dann die eigenen
Anwaltsgebühren in Rechnung gestellt würden - ein die Schweigepflicht
verletzender Arzt würde also das unwägbare Risiko eingehen, dafür
zur Kasse gebeten zu werden.
WARNUNG: ab 1.7.2005 kann nach dem neuen Betreuungsgesetz jedes "medizinisch"/psychiatrische Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenkassen zu einer irreführend "Betreuung" genannten Entmündigung verwendet werden! WARNUNG
Übrigens: 10 Jahre nach Abschluss einer Behandlung bei einem Arzt/Krankenhaus endet deren Dokumentationspflicht. Dadurch besteht kein Vorwand mehr, der Behandelten die Herausgabe der Originalakten (siehe hier) sowie aller Kopien zu verweigern, bzw. deren Wunsch auf Vernichtung der Originalunterlagen und aller Kopien zu entsprechen und dies schriftlich zu bestätigen.